Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barbara Braun Immobilien
1. Auftragserteilung
Die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage der Beauftragung geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter https://barbara-braun-immobilien.de/en/agb einzusehen.
2. Informationspflicht
Ist dem Kunden der Barbara Braun Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde diese Pflicht der Vorkenntnismittteilung innerhalb der Frist so kann er sich nicht auf die Vorkenntnis berufen und macht sich damit schadensersatzpflichtig.
3. Provision
Die Firma Barbara Braun Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Firma Barbara Braun Immobilien vermittelten Vertrages eine im Maklervertrag oder die in unserem schriftlichen Angebot angegebene Provision zu zahlen.
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz und / oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. Verkaufes eine Provision in Höhe von 4,76 % des Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %), zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig zu arbeiten.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Besteller, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,142 Monatsmieten inkl. MwSt (zurzeit 19%) zu zahlen.
4. Provision für „Wohnen auf Zeit“
Wird das Objekt möbliert und auf Zeit für eine Mietdauer unter / bis 12 Monaten angeboten und liegt die tatsächliche
Nutzungsdauer unter / bis 12 Monaten vor, ist eine Provision in Höhe von 17,85 % der Monatsmiete (inkl. MwSt.) pro
angebrochenen Monat, maximal jedoch 2,142 Monatsmieten (inkl. MwSt.), zu zahlen.
5. Vertraulichkeit
Unsere Nachweis- / Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind streng vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe – auch Auszugsweise – an Dritte ist der Empfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision an uns verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Der Firma Barbara Braun Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Die Firma Barbara Braun Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Vermarktung erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben. Weitere Deteils entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
6. Haftungsausschluss
Unsere Angebote und Informationen erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt Barbara Braun Immobilien keine Haftung. Barbara Braun Immobilien ist nicht verpflichtet die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu prüfen.
7. Alleinauftrag
Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen. Der Kunde verpflichtet sich ferner alles Angaben und Daten die zur Durchführung eines Auftrags benötigt werden vollständig und richtig zu erteilen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB und des Vertrages im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
9. Gerichtsstand
Für Aufträge an Barbara Braun Immobilien gilt, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Firma Barbara Braun Immobilien, Karlsruhe ist.